Arbeiten und einen Sprachkurs kombinieren – geht das?

Arbeiten und einen Sprachkurs kombinieren in Deutschland.

In Deutschland einen Sprachkurs zu besuchen und gleichzeitig zu arbeiten – davon träumen viele internationale Interessierte. Einerseits möchten sie ihre Sprachkenntnisse schnell und effektiv verbessern, andererseits benötigen sie finanzielle Mittel, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch ist diese Kombination überhaupt zulässig und realistisch? Und wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? In diesem Longread gehen wir ausführlich auf die wichtigsten Fragen ein, zeigen mögliche Wege sowie Alternativen auf und erklären, worauf man unbedingt achten sollte. Dabei stützen wir uns unter anderem auf Informationen des Auswärtigen Amts , des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der Bundesagentur für Arbeit .

  1. Warum möchten viele Menschen Sprachkurs und Arbeit verbinden?

Die Gründe dafür, einen Sprachkurs in Deutschland zu absolvieren und gleichzeitig zu arbeiten, sind vielfältig:

  1. Finanzielle Entlastung: Deutschland ist im internationalen Vergleich zwar nicht das teuerste Land, doch insbesondere in Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg können die Lebenshaltungskosten schnell ansteigen. Die Miete, der tägliche Lebensunterhalt und nicht zuletzt die Kursgebühren summieren sich oft zu einem erheblichen Betrag. Durch eine Nebentätigkeit lässt sich ein Teil dieser Kosten abfedern.
  2. Praktische Sprachanwendung: Wer arbeitet, wird nicht nur im Kurs, sondern auch im beruflichen Alltag mit der deutschen Sprache konfrontiert. Die Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen, Kundschaft oder anderen Kontaktpersonen fördert das Hör- und Sprechverständnis. Das heißt, man lernt die Sprache quasi „on the job“.
  3. Berufliche Erfahrung: Eine Nebentätigkeit in Deutschland kann erste wichtige Berufserfahrungen bringen. Man lernt die hiesigen Arbeitsabläufe kennen, macht sich mit kulturellen Unterschieden vertraut und knüpft Kontakte, die später hilfreich sein können – sei es für ein anschließendes Studium, eine Ausbildung oder eine dauerhafte Beschäftigung.
  4. Persönliche Entwicklung: Ein geregelter Tagesablauf zwischen Unterricht und Arbeit hilft vielen dabei, schneller in den deutschen Alltag hineinzufinden. Man wird gezwungen, die Zeit effizient einzuteilen, priorisiert Lerninhalte und entwickelt wichtige Soft Skills wie Zeitmanagement und Organisationstalent.

Doch bevor man das theoretisch attraktive Modell eines „Working & Learning“-Alltags anstrebt, sollte man sich eingehend mit den gesetzlichen Vorgaben sowie den praktischen Herausforderungen auseinandersetzen.

  1. Gesetzliche Grundlagen: Wer darf während eines Sprachkurses arbeiten?

Ob man während eines Sprachkurses in Deutschland arbeiten darf, hängt in erster Linie von der Herkunft und dem Aufenthaltsstatus ab. Dabei lassen sich drei große Gruppen unterscheiden: EU-/EWR-Bürger, Nicht-EU-Bürger mit „Studienzweck“-Aufenthaltstitel (z. B. Studienvorbereitungskurs) und Nicht-EU-Bürger mit einem reinen „Sprachkurs“-Visum.

2.1 EU-/EWR-Bürger

Für Menschen aus EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (EWR-Staaten) gilt grundsätzlich Freizügigkeit. Das bedeutet, sie dürfen sich in Deutschland aufhalten und uneingeschränkt arbeiten – sofern keine weiteren Restriktionen greifen (wie spezielle Berufsabschlüsse für manche Tätigkeiten). Wer als EU-Bürger einen Sprachkurs besucht, muss keine separate Arbeitserlaubnis einholen. Man kann sich also ohne größere Hürden eine Nebentätigkeit suchen, beispielsweise in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in anderen Branchen.

2.2 Nicht-EU-Bürger mit Studienzweck-Aufenthaltstitel (inkl. Sprachkurs)

Personen, die ein Visum zu Studienzwecken besitzen (bspw. wenn sie einen Studienvorbereitungskurs an einer deutschen Hochschule machen) oder bereits als ordentlich eingeschriebene Studierende gelten, haben meist die Möglichkeit, 120 volle Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr in Deutschland zu arbeiten. Diese Regelung ist in § 16b des Aufenthaltsgesetzes verankert. Insbesondere für internationale Studierende gilt:

  • Vollzeit-Studierende: 120 Tage Vollzeit oder 240 Tage Teilzeit pro Kalenderjahr sind erlaubt.
  • Praktika: Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums werden oft nicht auf dieses Kontingent angerechnet, freiwillige Praktika hingegen schon.

Der DAAD listet hierzu detaillierte Hinweise, welche Ausnahmen möglich sind und worauf geachtet werden muss. Wichtig ist, dass man sich bei der Ausländerbehörde der Stadt, in der man lebt, über die individuellen Auflagen informiert.

2.3 Nicht-EU-Bürger mit reinem „Sprachkurs“-Visum

Anders gestaltet sich die Situation, wenn man kein Studienvisum (bzw. Studienvorbereitungsvisum) besitzt, sondern ein reines Sprachkurs-Visum beantragt hat. In diesem Fall erlaubt das Aufenthaltsgesetz meist keine Nebentätigkeit. Das Hauptziel der Einreise ist hier die Verbesserung der Sprachkenntnisse, nicht die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

  • Wer mit einem reinen Sprachkurs-Visum arbeitet, riskiert eine Verletzung der Visumsbedingungen.
  • In Einzelfällen können jedoch Ausnahmen bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden. Solche Ausnahmefälle sind allerdings rar und bedürfen einer guten Begründung.

Genauere Informationen zum Sprachkurs-Visum und seinen Beschränkungen finden Sie beim Auswärtigen Amt .

  1. Welche Jobmöglichkeiten bestehen grundsätzlich?

Falls es Ihnen gestattet ist, neben dem Sprachkurs in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen, können Sie aus unterschiedlichen Optionen wählen. Am beliebtesten sind:

3.1 Minijobs oder geringfügige Beschäftigungen

Diese liegen oft im Gehaltsbereich von 450–520 Euro pro Monat. Sie sind insbesondere in Branchen wie Gastronomie (Kellnern, Küchenhilfe), Einzelhandel (Regale einräumen, Kasse) oder in kleineren Büros (Bürohilfstätigkeiten) zu finden. Minijobs haben den Vorteil, dass die Abzüge (Sozialversicherungsbeiträge) vergleichsweise gering sind und die Arbeitszeiten relativ flexibel gestaltet werden können. Allerdings müssen Sie dabei darauf achten, die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit und Ihr persönliches Kontingent (bei Studierenden: 120 volle Tage bzw. 240 halbe Tage) nicht zu überschreiten.

3.2 Werkstudententätigkeiten

Eine Werkstudentenstelle ist vor allem für Personen interessant, die sich auf ein Studium vorbereiten oder bereits immatrikuliert sind. Werkstudierende verdienen häufig etwas mehr als in einem typischen Minijob und sammeln zudem branchenspezifische Erfahrungen, etwa in IT-Unternehmen, Marketingagenturen oder Ingenieurbüros. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie ordentlich als Studierende/r an einer Hochschule eingeschrieben sind. Der Sprachkurs sollte im Idealfall im Vorfeld oder parallel (wenn es sich um Studienvorbereitung handelt) stattfinden und Sie müssen sicherstellen, dass Ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht zu hoch ist, um das Studium nicht zu gefährden.

3.3 Freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten

In einer globalisierten Welt sind auch Online-Jobs immer gefragter. Viele Studierende oder Sprachlernende bieten etwa Übersetzungen, Texterstellung oder Webdesign an. Allerdings ist die Rechtslage hier komplexer: Für eine Freiberuflichkeit oder ein Gewerbe benötigen Sie eventuell eine gesonderte Genehmigung, und auch steuerliche Fragen stellen sich. Nicht-EU-Bürger*innen sollten also unbedingt vorab bei der Ausländerbehörde klären, ob sie selbstständig oder freiberuflich tätig sein dürfen.

Einen ersten Überblick über rechtliche Vorgaben bei Erwerbstätigkeit bietet die Bundesagentur für Arbeit .

  1. Zeitmanagement und Lernbelastung: Kann man beides erfolgreich vereinen?

Arbeiten und Deutschlernen sind zwei anspruchsvolle Tätigkeiten. Ein gutes Zeitmanagement ist zwingend erforderlich, um nicht ins Straucheln zu geraten. Insbesondere intensive Sprachkurse (oft als „Intensivkurse“ bezeichnet) können pro Tag mehrere Stunden Unterricht umfassen, hinzu kommen Hausaufgaben oder Prüfungsvorbereitung.

  1. Realistische Ziele setzen: Überlegen Sie, wie viele Stunden pro Woche Sie für die Arbeit aufbringen können, ohne dass das Sprachenlernen darunter leidet. Gerade in den ersten Monaten kann es ratsam sein, weniger zu arbeiten und sich voll auf den Spracherwerb zu konzentrieren.
  2. Effizient lernen: Versuchen Sie, Ihre Zeit optimal zu nutzen. So könnten Sie beispielsweise während einer kurzen Arbeitspause deutsche Podcasts hören, Vokabeln wiederholen oder Gespräche mit Kolleg*innen auf Deutsch führen.
  3. Gesundheit beachten: Ein voller Tagesablauf aus Kursbesuchen, Arbeitsstunden und Hausaufgaben kann schnell zu Stress führen. Achten Sie darauf, genügend Pausen einzulegen und Ihre körperliche und mentale Gesundheit nicht zu vernachlässigen.
  4. Langfristige Strategie: Manchmal lohnt es sich, den Sprachkurs zunächst einige Wochen oder Monate ohne Nebentätigkeit zu absolvieren, um ein gewisses Sprachniveau (zum Beispiel B1 oder B2) zu erreichen. Mit besseren Deutschkenntnissen steigt oft auch die Chance, einen Job zu finden, der attraktiver ist und auf Ihre Fähigkeiten eingeht.
  5. Typische Herausforderungen und Stolperfallen

5.1 Gesetzliche Einschränkungen und Behörden

Viele Nicht-EU-Bürger*innen, die in Deutschland arbeiten und gleichzeitig einen Sprachkurs belegen wollen, stoßen auf bürokratische Hürden. So kann die Ausländerbehörde individuelle Genehmigungen erteilen oder verweigern. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren und den Dialog mit den Behörden zu suchen, statt sich auf „inoffizielle“ Informationen zu verlassen. Wer ohne gültige Arbeitserlaubnis arbeitet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall die Ausweisung oder die Verweigerung von zukünftigen Visa.

5.2 Sprachbarrieren im Job

Gerade in den ersten Monaten oder auf niedrigem Sprachniveau kann es schwerfallen, Anweisungen richtig zu verstehen oder sicher im Kundengespräch aufzutreten. Nicht alle Arbeitgeber sind darauf eingestellt, dass die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter sich erst in einer Lernphase befindet. Hier ist es wichtig, ehrlich und offen zu kommunizieren, welche Sprachkenntnisse schon vorhanden sind und wo es noch Lücken gibt.

5.3 Konflikt mit Kurszielen

Ein Sprachkurs – insbesondere, wenn er auf ein offizielles Sprachzertifikat wie TestDaF, DSH oder Goethe-Zertifikat abzielt – erfordert intensive Vorbereitung. Wer nebenbei zu viele Stunden arbeitet, läuft Gefahr, im Unterricht zu fehlen oder Hausaufgaben nur oberflächlich zu erledigen. Das kann den Lernfortschritt hemmen und in manchen Fällen das Kursziel gefährden.

  1. Was tun, wenn Arbeiten nicht erlaubt ist?

Viele internationale Sprachschüler*innen stellen fest, dass ihr aktueller Visumsstatus keine Beschäftigung gestattet. Dies kann sowohl frustrierend als auch finanziell belastend sein. Doch es gibt Alternativen, um zumindest einen Teil der Ausgaben zu decken:

6.1 Stipendien und Förderprogramme

Einige Organisationen wie der DAAD oder das Goethe-Institut vergeben Stipendien für Sprachkurse. Diese können entweder einen Teil der Kursgebühren abdecken oder zumindest einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten darstellen. Auch Stiftungen, religiöse Einrichtungen oder Vereine bieten manchmal finanzielle Unterstützung, wenn das eigene Profil und das Engagement zum Leitbild der Institution passen.

6.2 Bildungskredite

Ein Bildungskredit ist eine weitere Möglichkeit, einen Sprachkurs zu finanzieren, wenn das Arbeiten nicht gestattet oder organisatorisch zu schwierig ist. Einige Banken haben spezielle Angebote für Studierende, die zu relativ günstigen Konditionen Geld leihen können. Allerdings sollte man die Rückzahlungsmodalitäten sorgfältig prüfen, um nicht langfristig in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

6.3 Wohnen gegen Hilfe

In manchen Städten gibt es Angebote, bei denen Studierende, Au-Pairs oder Personen in Ausbildung kostenlos oder zu sehr niedrigen Mieten wohnen können, wenn sie im Gegenzug bestimmte Aufgaben im Haushalt übernehmen. Typische Beispiele sind Kinderbetreuung, Begleitung älterer Menschen oder leichte Hausarbeiten. Auf diese Weise sinken die Wohnkosten deutlich, und man erhält eine gewisse Alltagsintegration. Bei Interesse kann man in Anzeigenportalen oder bei lokalen Beratungsstellen fündig werden.

  1. Praxisbeispiel: Sprachkurs und Teilzeitjob im Einzelhandel

Um die Theorie zu veranschaulichen, werfen wir einen Blick auf ein fiktives Beispiel:

Aisha aus Ägypten hat ein Studienvisum erhalten und besucht seit drei Monaten einen Deutsch-Intensivkurs an einem Sprachinstitut in München. Sie möchte anschließend an der Technischen Universität München Informatik studieren. Da sie bereits die Zulassung für das Studium vorliegen hat, gilt ihr Visum als „Studienzweck-Aufenthalt“. Sie darf gemäß den Bestimmungen 120 ganze Tage im Jahr arbeiten.

  • Kurszeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr
  • Job: Aisha hat einen Teilzeitjob in einem kleinen Supermarkt gefunden, wo sie Freitagabends und samstags an der Kasse arbeitet (insgesamt 10 Stunden pro Woche).

So kann sie einen Teil ihrer Lebenshaltungskosten decken und gleichzeitig ihre Sprachkenntnisse im Umgang mit Kund*innen verbessern. Die größte Herausforderung für sie ist das Zeitmanagement: Nach dem Sprachkurs und den Hausaufgaben bleiben nur wenige Nachmittage für Freizeit, Erholung oder weitere Lernphasen. Dennoch empfindet Aisha die Kombination als sinnvoll, da sie sich so schneller an die deutsche Sprache und Mentalität gewöhnt.

  1. Praktische Tipps für einen gelungenen Start
  2. Behördengang vorbereiten: Egal, ob EU- oder Nicht-EU-Bürger*in, klären Sie mit der Ausländerbehörde frühzeitig, in welchem Umfang Sie arbeiten dürfen.
  3. Gezielt nach passenden Jobs suchen: Besonders in Großstädten gibt es vielfältige Stellenangebote – Minijob-Portale, Universitäts-Jobbörsen oder Aushänge vor Ort sind gute Startpunkte.
  4. Arbeitsvertrag prüfen: Achten Sie auf faire Bedingungen, die Arbeitszeit, den Stundenlohn und eventuelle Klauseln, die Sie benachteiligen könnten.
  5. Zeiteinteilung optimieren: Planen Sie feste Lernphasen ein, in denen Sie keine Arbeitstermine wahrnehmen. So halten Sie den Fokus auf Ihrem Sprachkurs.
  6. Vokabeltraining am Arbeitsplatz: Nutzen Sie kleine Pausen, um neue Vokabeln zu wiederholen oder sich kurze Notizen zu machen, wenn ein interessantes neues Wort fällt.
  7. Soziale Netzwerke: Knüpfen Sie Kontakte zu anderen Lernenden. Möglicherweise kennen sie Arbeitgeber, die bereits Erfahrung mit internationalen Studierenden oder Sprachschüler*innen haben.
  8. Weiterführende Informationen und Quellen
  • Auswärtiges Amt :

Offizielle Informationen zu Visa, Einreisebestimmungen und Aufenthaltsgesetzen.

  • Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) :

Neben umfassenden Infos zu Studium und Sprachkursen in Deutschland auch Hinweise zu Arbeitsregelungen und Finanzierungsmöglichkeiten.

  • Bundesagentur für Arbeit :

Stellenportal, Informationen zu Arbeitsmarktzugang und rechtlichen Bestimmungen.

  • Goethe-Institut :

Sprachkursangebote, Stipendieninfos und Lernmaterialien.

  • Stiftungen und Vereine:

Viele Stiftungen bieten finanzielle Unterstützung für Sprachkurse an, sofern man bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. Interessen, Herkunft, Engagement).

  1. Fazit: Ist es möglich, einen Sprachkurs und Arbeit in Deutschland zu kombinieren?

Die Antwort lautet: Ja, grundsätzlich ist es möglich, aber es hängt stark von Ihrem persönlichen Aufenthaltsstatus, Ihrer Herkunft und den jeweiligen Auflagen der Ausländerbehörde ab. EU-Bürgerinnen dürfen ohne Einschränkung nebenbei arbeiten, Nicht-EU-Bürgerinnen mit Studienzweck-Aufenthaltstitel verfügen meist über ein klar definiertes Zeitbudget (120/240-Tage-Regelung). Dagegen stehen Inhaber*innen eines reinen Sprachkurs-Visums in der Regel vor deutlich strengeren Beschränkungen und benötigen oft eine Sondergenehmigung, um überhaupt erwerbstätig sein zu dürfen.

Wenn Sie die rechtlichen Bedingungen einhalten, lohnt es sich in vielerlei Hinsicht, beides zu verbinden: Ihr Deutsch verbessert sich in der praktischen Anwendung, Sie bauen Berufserfahrung auf und können finanziell unabhängiger sein. Allerdings sollte man die Doppelbelastung nicht unterschätzen. Ein intensiver Sprachkurs benötigt viel Energie und Zeit – vor allem, wenn er auf eine Prüfung hinarbeitet. Eine Tätigkeit neben dem Unterricht kann hilfreich sein, aber auch stressig werden, wenn sie die Lernleistung beeinträchtigt.

Sollte das Arbeiten aufgrund des Aufenthaltstitels nicht gestattet sein oder die zusätzliche Belastung zu groß werden, bieten sich Alternativen wie Stipendien, Bildungskredite oder günstigere Wohnmöglichkeiten an. Letztlich ist eine sorgfältige Vorbereitung und offene Kommunikation mit den zuständigen Behörden, möglichen Arbeitgebern und dem Sprachinstitut der Schlüssel, um erfolgreich den Weg zwischen Kursraum und Arbeitsplatz zu meistern.

Wer sich frühzeitig informiert, Hilfe bei Beratungseinrichtungen sucht und realistische Ziele setzt, hat gute Chancen, die deutsche Sprache zu lernen, erste Arbeitserfahrungen zu sammeln und sich dabei rechtlich auf sicherem Boden zu bewegen. So steht einem gelungenen Start in das Leben in Deutschland nichts mehr im Wege.

(Alle genannten Informationen basieren auf Daten und Bestimmungen, die auf den offiziellen Seiten des Auswärtigen Amts , des DAAD und der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht sind.)